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Rechtliches

AGB

Regeln für Ticket-Verkauf und Stornobedingungen

1. Absagen durch den Veranstalter

1. Absage wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen liegt bei 12 Personen. Bei weniger Anmeldungen müssen wir die Veranstaltungen leider absagen.

Muss eine Veranstaltung wegen nicht ausreichender Anmeldungen abgesagt werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend. Hierfür verwenden wir die uns bekannte Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Gerne vereinbaren wir dann einen neuen Veranstaltungstermin mit Ihnen oder erstatten die bereits überwiesene Seminargebühr zurück. Die Auszahlung von Gutscheinen ist davon ausgeschlossen, diese behalten jedoch ihre Gültigkeit und können für andere Veranstaltungen genutzt werden.

1.1 Absage durch den Veranstalter. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen unserseits (z. B. Krankheit, technische Probleme oder Ausfall des Referenten) die Veranstaltungen zu verschieben oder die Termine nach Absprache umzubuchen.

Muss eine Veranstaltung von unserer Seite abgesagt werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend. Hierfür verwenden wir die uns bekannte Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Gerne vereinbaren wir dann einen neuen Veranstaltungstermin mit Ihnen oder erstatten die bereits überwiesene Seminargebühr zurück. Die Auszahlung von Gutscheinen ist davon ausgeschlossen, diese behalten jedoch ihre Gültigkeit und können für andere Veranstaltungen genutzt werden.

1.2 Ausgebuchte Veranstaltungen. Sollte eine Veranstaltung bei Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend. Hierfür verwenden wir die uns bekannte Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Gerne vereinbaren wir dann einen neuen Veranstaltungstermin mit Ihnen oder erstatten die bereits überwiesene Seminargebühr zurück. Die Auszahlung von Gutscheinen ist davon ausgeschlossen, diese behalten jedoch ihre Gültigkeit und können für andere Veranstaltungen genutzt werden.

2. Unsere Konditionen bei Absagen oder Nichterscheinen

2.1 Absagen oder Nichterscheinen von angemeldeten Teilnehmern bei offenen Veranstaltungen. Bei Absagen spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin können wir noch Ersatz suchen, danach haben wir dazu keine Chance mehr und die Plätze verfallen, wenn sie nicht an andere Weininteressierte weitergereicht werden. Bei rechtzeitiger Absage bekommen Sie selbstverständlich bereits bezahlte Teilnahmegebühren bis auf 5 EUR pro Teilnehmer zurück, oder auf Wunsch suchen Sie eine neue Veranstaltung aus.

Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen, diese behalten jedoch ihre Gültigkeit und können für andere Veranstaltungen genutzt werden.

2.2 Absagen von geschlossenen Gesellschaften, Firmen und Verbänden. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Gesellschaften liegt bei 18 Personen (Unterschreitung gegen Aufpreis ist möglich).

  • · Absagen bis zu 30 Kalendertagen vor einer Veranstaltung sind kostenfrei.
  • · Bei Absagen von 29 bis zu 14 Kalendertagen vor einer Veranstaltung berechnen wir 50 % der vereinbarten Kosten für Speisen, Getränke und evtl. Raummiete.
  • · Bei Absagen von 13 bis zu 6 Kalendertagen vor einer Veranstaltung berechnen wir 80 % der vereinbarten Kosten für Speisen, Getränke und evtl. Raummiete.
  • · Bei Absagen ab 5 Kalendertagen vor einer Veranstaltung berechnen wir 100 % der vereinbarten Kosten für Speisen, Getränke und evtl. Raummiete.
  • · Bei Nichterscheinen zu einer Veranstaltung berechnen wir 100 % der vereinbarten Kosten für Speisen, Getränke und evtl. Raummiete.

Soweit keine Vereinbarung bezüglich Speisen und/oder Getränken getroffen wurde, wird als Grundlage für unsere No-Show-Rechnung (= Nichterscheinen bzw. kostenpflichtige Absage) pro Person ein Grundpreis von 69 EUR berechnet, dazu kommen für den Ausfall an Getränken jeweils 12 EUR pro Person.

Wird die ursprünglich gebuchte Personenzahl in den oben genannten Zeiträumen unterschritten, gilt für die Verminderung der Personenzahl die gleiche Regelung.

3. Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

3.1 Beginn der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Genehmigung des Mitgliedsantrags und der vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Kalenderjahr.

3.2 Laufzeit und Kündigung. Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres, d. h. bis zum 30. September, beim Vorstand eingegangen sein.

3.3 Mitgliedsbeiträge. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgesetzt:

  • · Fördermitglieder: € 150,–
  • · Gründungs- bzw. Ehrenmitglieder: € 80,–
  • · Präsident, Vizepräsident: € 0,–

Der Vorstand ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge mit Beschluss der Generalversammlung jährlich anzupassen.

3.4 Anteilige Beitragsregelung (Eintritt nach dem 1. Juli). Wird die Mitgliedschaft nach dem 1. Juli eines Kalenderjahres beantragt und genehmigt, reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für dieses Kalenderjahr auf 60 % des regulären Jahresbeitrags.

3.5 Fälligkeit und Einzug des Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag für das jeweils folgende Kalenderjahr wird zum 1. Januar fällig. Der Einzug erfolgt automatisch gemäß der vom Mitglied hinterlegten Zahlungsverbindung zu Beginn des Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gemäß Punkt 3.2 gekündigt wurde.

3.6 Zahlungsverzug. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt oder beendet werden.