FAQ
Sie können an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen?+
Bitte sagen Sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ab. In diesem Zeitraum können wir noch Ersatz suchen; danach verfallen die Plätze, sofern sie nicht an andere Weininteressierte weitergereicht werden können. Bei rechtzeitiger Absage können Sie alternativ eine andere Veranstaltung buchen – der bereits geleistete Betrag wird dabei angerechnet.
Bekomme ich meine Teilnahmegebühr zurück?+
Bei rechtzeitiger Absage (spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin) erstatten wir die bereits bezahlte Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5 EUR pro Teilnehmer. Alternativ rechnen wir den Betrag auf eine andere Veranstaltung Ihrer Wahl an. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen; diese behalten ihre Gültigkeit und können für andere Veranstaltungen genutzt werden.
Wie werde ich Mitglied des Kitz-Wine-Club?+
Über unser Antragsformular. Wir prüfen jeden Antrag persönlich und melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr?+
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Fördermitglieder EUR 150,– pro Kalenderjahr. Für Gründungs- bzw. Ehrenmitglieder beträgt er EUR 80,-. Wird die Mitgliedschaft nach dem 1. Juli eines Kalenderjahres beantragt und genehmigt, reduziert sich der Beitrag für dieses Kalenderjahr auf 60 % des regulären Jahresbeitrags.
Laufzeit und Kündigung?+
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres, d. h. bis zum 30. September, beim Vorstand eingegangen sein.
Fälligkeit und Einzug des Mitgliedsbeitrags?+
Der Mitgliedsbeitrag für das jeweils folgende Kalenderjahr wird zum 1. Januar fällig. Der Einzug erfolgt automatisch gemäß der vom Mitglied hinterlegten Zahlungsverbindung zu Beginn des Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft nicht fristgerecht (spätestens zum 30. September) gekündigt wurde.

